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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ("AGB") der GLAMMER Industriebedarf KG

A-1210 Wien, Mengergasse 10/6

 

1. Anwendungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GLAMMER Industriebedarf KG gelten für alle unsere Lieferungen von Waren sowie Dienstleistungen, einschließlich Reparaturen, auch wenn diese Lieferungen und Leistungen ohne ausdrückliche Bezugnahme auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen. Mit der Aufgabe der Bestellung bzw. spätestens jedoch mit dem Empfang der Ware oder der Leistung anerkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich.
Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit immer der schriftlichen Bestätigung ausschließlich durch eine vertretungsbefugte Person (laut Firmenbuch) - Mitarbeiter der GLAMMER Industriebedarf KG sind nicht bevollmächtigt, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren. Abweichenden Vertragsbedingungen des Kunden wird somit ausdrücklich widersprochen.

2. Angebot/Auftrag
Unsere Angebote sind freibleibend. Die Auftragsannahme erfolgt nach den Angaben des Bestellers. Für Irrtümer, die durch Übermittlungsfehler - welcher Art auch immer - entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Mit Ihrer Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot auf Lieferung der bestellten Waren ab. Der Vertragsabschluss kommt jedoch erst zustande, wenn GLAMMER Industriebedarf KG Ihr Angebot ausdrücklich annimmt oder die Ware an Sie versendet (schlüssige Handlung).
Bei Bestellungen unter € 25,-- Netto-Warenwert (exkl. 20% USt.) verrechnen wir einen Mindermengenzuschlag von € 10,--. Eingehende Aufträge werden von uns nicht schriftlich bestätigt. Wir sind berechtigt, Bestellungen auch nur zum Teil anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Preise/Lieferung
Alle Preise sind netto exkl. 20% USt. in EURO ab Lager Wien. Pro Auftrag werden Verpackungs- und Versandkosten in Höhe von mindestens € 19,-- netto (exkl. 20% USt.) österreichweit (bis 31 kg Versandgewicht) verrechnet. Es wird der Preis nach der am Tag der Absendung der Ware geltenden Preisliste verrechnet. Verteuerungen in der Produktion oder in der Beschaffung bis zum Tage der Leistung berechtigen uns zu einer entsprechenden Anhebung der Preise. Sämtliche Preise aus früheren Katalogen verlieren mit Erscheinen eines neuen Kataloges ihre Gültigkeit. Bei Reparaturaufträgen ist der Arbeitsaufwand zur Feststellung von Mängeln (Kostenvoranschlag) jedenfalls zu vergüten, auch wenn ein Reparaturauftrag nicht erteilt wird. Erfolgt innerhalb von einem Monat nach Erstellung eines Kostenvoranschlags keine Auftragserteilung zur Reparatur, wird das Produkt im unrepariertem, zerlegten Zustand an den Kunden retourniert und der entstandene Arbeitsaufwand verrechnet. Liefer- und Leistungszeiten werden bestmöglich eingehalten, sind aber unverbindlich. Eine Nichtlieferung unsererseits berechtigt den Besteller zu keinerlei Schadenersatzansprüchen. Es bleibt uns vorbehalten, nur Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Zur Abbestellung noch nicht gelieferter Ware bei Lieferverzug ist der Besteller erst berechtigt, wenn er uns eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat, es sei denn, es ist ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart und von uns schriftlich bestätigt. Im Falle eines einvernehmlichen Stornos eines Kaufvertrages ist eine Stornogebühr von 30% vom Kunden zu bezahlen.

4. Liefer- und Leistungsverzögerungen/Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt begründen keine Vertragsverletzung oder sonstige Haftung für Nichterfüllung oder Verzögerungen bei Warenlieferung oder Leistungserbringung. Als höhere Gewalt gelten sämtliche Ereignisse, deren Ursachen außerhalb unserer Einflusssphäre liegen. In solchen Fällen sind wir nach Wahl berechtigt, eine entsprechend längere Liefer-/Leistungsfrist in Anspruch zu nehmen, vom Vertrag zurückzutreten oder eine reduzierte Menge an Waren zu liefern.

5. Gewährleistung/Reklamation:
Wir leisten Gewähr, dass gelieferte, originalverpackte Produkte und erbrachte Leistungen im Zeitpunkt der Übergabe oder Leistungserbringung frei von Mängeln sind. Für besondere Eigenschaften wird nur dann gehaftet, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Sämtliche Zusagen in Katalogen und anderen Verkaufsunterlagen sind unverbindlich. Der Gewährleistungsanspruch ist unverzüglich nach Entdeckung des Mangels – spätestens jedoch 12 Monate ab Übergabe bzw. Leistungserbringung – geltend zu machen. Die Beweislast für den behaupteten Mangel zum Übergabezeitpunkt liegt beim Kunden. Der Gewährleistungsanspruch richtet sich nach den österreichischen gesetzlichen Bestimmungen. Für Abverkaufsware, Schauraumware oder sogenannte Ware „Zweiter Wahl“ ist keinerlei Gewähr-leistungsanspruch gegeben. Bei produktions- oder materialbedingten Abweichungen von den Verkaufsunterlagen – Form, Farbe, Größe, Design, etc. – wird keine Gewähr geleistet. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel oder Falschlieferungen sind sofort nach ihrer Entdeckung unverzüglich und in Schriftform an uns detailliert anzuzeigen. Allfällige Retoursendungen werden von uns ausnahmslos nur frachtfrei entgegengenommen. Transportschäden sind unmittelbar beim Zusteller (z.B. Post, Paketdienst, Spediteur, usw.) nach dessen Bestimmungen geltend zu machen, da diese sonst nicht von uns berücksichtigt werden können. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz für Sachschäden wird generell ausgeschlossen. Erfolgt die Mängelrüge nicht ordnungsgemäß und fristgerecht, so gilt die Ware als genehmigt – spätere Reklamationen sowie spätere Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Im Falle eines Produktmangels sind das betroffene Produkt und/oder die betroffenen Teile unverzüglich auf Kosten des Kunden an GLAMMER Industriebedarf KG zurückzusenden, sofern nicht explizit abweichend geregelt. Teile, die dem normalen Verschleiß unterliegen, fallen nicht unter die Gewährleistung. Für Auswahl und Anwendung der gelieferten Waren ist der Kunde allein verantwortlich. Der Gewährleistungsanspruch ist verwirkt, wenn die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden, die Ware nicht bestim-mungsgemäß verwendet wird sowie weiters im Falle von Reparaturen durch den Kunden selbst oder in fremden Werkstätten.

6. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Kunden bestehen ausschließlich bei grobem Verschulden oder Vorsatz unsererseits. Eine Haftung für Folgeschäden welcher Art auch immer, insbesondere für entgangenen Gewinn oder entstandenem Verlust oder entstandene Kosten jeglicher Art in Zusammenhang mit der Verwendung eines Produkts oder Kosten wegen der Unmöglichkeit der Verwendung eines Produkts oder Kosten, die durch zu späte Lieferung oder Mangels Verfügbarkeit einer Leistung entstanden sind, sind jeweils ausgeschlossen, wenn kein Vorsatz unsererseits vorliegt. Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit muss der Kunde beweisen. Bei den gelieferten Waren sind die erteilten Anweisungen zur Benutzung, die Gebrauchsanweisungen des Herstellers sowie behördliche oder gesetzliche Zulassungs- und Nutzungsbedingungen unbedingt einzuhalten. Bei deren Missachtung entfällt jede Haftung unsererseits. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz für Sachschäden wird generell ausgeschlossen.
Allfällige Ersatzansprüche sind jedenfalls auf den Auftragswert der betreffenden Lieferung oder Leistung begrenzt. Eine etwaige gesetzlich zwingende Haftung bleibt unberührt.

7. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind grundsätzlich unverzüglich nach Rechnungserhalt zu zahlen, spätestens jedoch nach Erhalt der Ware. Bei Zahlungsverzug gelten der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassokosten sowie Zinsen in Höhe von 1,25 % per Monat als vereinbart. Unberechtigte Abzüge werden von uns in jedem Fall nachberechnet und eingefordert. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

8. Versand
Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Lieferung erfolgt mangels besonderer Weisung des Kunden nach bestem Ermessen und ohne Gewähr für die Wahl der schnellsten und billigsten Versendung. Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen. Eine entsprechende Versandkostenpauschale in Höhe von zumindest € 19,-- netto (exkl. 20% USt.) österreichweit (bis 31 kg Versandgewicht) pro Bestellung wird verrechnet.

9. Gefahrenübergang
Mit Übergabe der Ware an den Zusteller (Post, Paketdienst, Spediteur, usw.) geht die Gefahr von Verlust oder Beschädigung der Ware auf den Käufer über.

10. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus dem Kaufvertrag zustehenden Forderungen bleibt die Ware daher unser Eigentum. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ist mit Sorgfalt zu behandeln und darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Eine Verpfändung oder Übereignung der Ware an Dritte ist nicht gestattet.

11. Erfüllungsort/Rechtswahl/Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für sämtliche aus oder in Zusammenhang mit einem mit der GLAMMER Industriebedarf KG geschlossenen Vertrag entstehenden Verpflichtungen wird der Sitz der GLAMMER Industriebedarf KG vereinbart. Für die geschlossenen Verträge wird die Anwendung des materiellen österreichischen Rechtes vereinbart, dies jedoch mit Ausschluss der Verweisungsnormen des IPRG. Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit einem mit der GLAMMER Industriebedarf KG geschlossenen Vertrag sowie dessen Auflösung wird die Zuständigkeit des für den 21. Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beiderseitige Ansprüche ist Wien. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Firmensitz örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.

12. Wirksamkeit der AGB
Sollten ein oder mehrere Punkte dieser AGB unwirksam sein oder werden, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit des Vertrages in seiner Gesamtheit nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.

GLAMMER Industriebedarf KG - Stand Oktober 2015